Berufsunfähigkeitsschutz - abgesichert von Anfang an

Besonders Auszubildende oder Studenten sollten Sie sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit möglichst früh absichern.

 

Einen staatlichen Berufsunfähigkeitsschutz für Jüngere gibt es nicht mehr. Alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, müssen sich vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit privat absichern. Auszubildende und Studenten haben in der Regel nicht einmal einen Anspruch auf eine geringe Erwerbsminderungsrente. Die gibt es frühestens nach fünf Jahren Wartezeit mit mindestens drei Jahren Pflichtbeitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung.

Sorgen Sie daher mit dem Berufsunfähigkeitsschutz bereits während Ihrer Ausbildung vor und sichern Sie sich für Ihr gesamtes Berufsleben ab.

 

Lassen Sie uns darüber sprechen !

 



Weitere Informationen:

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